welzowTrotz massiver Bedenken hob die von der SPD dominierte Stadtversammlung in Welzow in ihrer Sitzung am Mittwochabend den Schutz von Proschim auf. Nach dem Willen der Sozialdemokraten unter Bürgermeisterin Birgit Zuchold (SPD) sollen jetzt die Verhandlungen zur Umsiedlung des Lausitzdorfes beginnen können. Unter Protest verließen vier Abgeordnete der schwarzgrünen Fraktion die Stadtversammlung vor der Abstimmung. "Das ist ein abgekartetes Spiel, bei dem wir nicht mitmachen. Politik darf nicht vorauseilender Erfüllungsgehilfe der Konzerne sein", begründete Günter Jurischka (CDU), Vorsitzender der schwarzgrünen Fraktion im Welzower Stadtversammlung das Vorgehen. Der Beschluss zur Erhaltung von Proschim aus dem Jahr 2011 wurde danach erwartungsgemäß mit 12 von 13 Stimmen aufgehoben. Zukünftig soll nun die Bürgermeisterin mit dem Bergbaukonzern über eine mögliche Umsiedlung Verhandlungen führen dürfen.

Viele Bürger sowie der örtliche Pfarrer Hans-Christoph Schütt und die bündnisgrüne Landtagsabgeordnete Heide Schinowsky sprachen sich in der Debatte zuvor dafür aus, den Schutz von Proschim nicht aufzuheben. "Am Tagebau Nochten in Sachsen hat Vattenfall bereits erklärt, dass es vom schwedischen Konzern keine Entschädigungszahlungen mehr geben wird. Dies soll der Käufer der Bergbausparte übernehmen. Das wird auch für Welzow gelten", sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Hannelore Wodtke (Grüne Zukunft Welzow - GZW).

Heide Schinowsky wies darauf hin, dass das Berliner Abgeordnetenhaus erst im Januar in seltener Einstimmigkeit die weitere Braunkohleverstromung kritisiert und die Einberufung der Landesplanungskonferenz gefordert hatte. Das gemeinsame Gremium von Berlin und Brandenburg befasst sich mit der Genehmigung von Braunkohleplänen und soll sich nach dem Willen der Berliner kritisch mit dem neuen Tagebau Welzow auseinandersetzen. Im Vorfeld werden die zuständigen Ausschüsse aus Landtag und Abgeordnetenhaus die Lausitz besuchen um sich ein Bild von den Auswirkungen der Tagebaue zu machen. "Ob der neue Tagebau wirklich kommt, steht in den Sternen. Daher sollte man jetzt nicht voreilig Umsiedlungen forcieren", mahnte Schinowsky. Auch von Seiten der Bundesregierung werde derzeit intensiv daran gearbeitet, den Ausstieg aus der klimaschädlichen Braunkohle-Verstromung in die Wege zu leiten.

Die SPD begründete ihr Verhalten damit, dass die Verhandlungen für den Wohnbezirk V von Welzow bereits laufen. Das solle nun auch in Proschim möglich sein, damit die Menschen sich auf eine Umsiedlung vorbereiten könnten. In der Debatte zeigten sich die Sozialdemokraten kompromisslos. So fand auch der Vorschlag, im Vorfeld der Aufhebung des Erhaltungsbeschlusses eine Befragung in Proschim durchzuführen, keine Mehrheit. Günter Jurischka sprach indes aus, was viele im Saal ahnten: "Machen wir uns doch nichts vor. Vattenfall will den Beschluss nicht und ihr erfüllt ihnen den Wunsch". Jurischka vermutet als Hintergrund, mit der Verringerung des lokalen Widerstands und unterschriftsreifen Verträgen solle der Verkaufswert des Unternehmens gesteigert werden. Erst vor wenigen Wochen forderte Vattenfall erneut mit "penetranter Vehemenz", den Beschluss aufzuheben. Bei einem Gespräch der Welzower Fraktionsvorsitzenden mit Uwe Grosser von Vattenfall wurde diese Forderung vom Bergbaubetreiber "dreimal in dreißig Minuten" angesprochen, berichtete Jurischka.

Aufgeben werden die Braunkohlekritiker nicht. "Wir prüfen eine Beschwerde bei der Kommunalaufsicht auf Grund von Befangenheit", kündigte der Fraktionsvorsitzende an. Mindestens fünf Abgeordnete hätten nach Meinung der CDU/GZW-Fraktion an der Abstimmung nicht teilnehmen dürfen, da sie in finanzieller Abhängigkeit vom Bergbaukonzern stehen bzw. direkt bei Vattenfall arbeiten. "Die Brandenburger Kommunalverfassung spricht ein "Mitwirkungsverbot" aus, wenn ein Abgeordneter gegen Entgelt beschäftigt oder Vorteile erzielt*", sagte Jurischka nach der Sitzung.

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*§ 22 "Das Mitwirkungsverbot gilt auch, wenn der ehrenamtlich Tätige bei einer natürlichen Person, einer juristischen Person oder einer Vereinigung, der die Entscheidung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann, gegen Entgelt beschäftigt ist und nach den tatsächlichen Umständen, insbesondere der Art seiner Beschäftigung, ein Interessenwiderstreit anzunehmen ist.