Obwohl der BUND Brandenburg die Berufung im Verfahren gegen die wasserrechtliche Genehmigung des Tagebaus Welzow-Süd II beantragt hat, werden laut Zeitungsberichten schon die Enteignungen für den umstrittenen Dichtwandverlauf vorbereitet.

„Es ist nicht nachvollziehbar, dass das Bergamt jetzt schon mit den Enteignungen beginnt, obwohl das Tagebauverfahren zu Welzow-Süd II angeblich ergebnisoffen geführt wird und die geplante Dichtwand immer noch juristisch umkämpft ist“, so Axel Kruschat, Landesgeschäftsführer des BUND Brandenburg.

Die Dichtwand soll angeblich die Lausitzer Seenkette und den Grundwasserkörper vor den Folgen des Tagebaus Welzow-Süd schützen. In Wirklichkeit wird mit dem von Vattenfall geplanten Verlauf der Dichtwand lediglich der neue Tagebau Welzow-Süd II vorweg genommen. „Dabei wird in Kauf genommen, dass das Grundwasser weiter verschlechtert wird. Außerdem ist ein Schutz der Seenkette mit dieser Dichtwandtrasse nicht gegeben“, so Kruschat weiter.

Der BUND fordert deshalb eine Einstellung jeglicher Enteignungsverfahren. „Es kann nicht sein, dass regionale Betriebe einer Technologie ohne Zukunft geopfert werden“, sagte der Naturschützer.

Der BUND Brandenburg beteiligt sich in einem breiten Bündnis mit anderen Umweltverbänden und Bürgerinitiativen an der Sammlung von Einwendungen gegen den Braunkohleplan Welzow-Süd II. Unter www.kein-weiteres-dorf.de kann eine Mustereinwendung heruntergeladen werden.

Zum erwähnten Zeitungsbericht